Aufgaben und Tätigkeit des Notars |
1. Was ist ein Notar?
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Was ist ein Notar?
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der insbesondere Rechtsgeschäfte
beurkundet (z.B. Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen, Testamente, Erbverträge usw.) und
andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorglichen oder freiwilligen Gerichtsbarkeit tätigt. Der Notar übt sein Amt als unparteiischer Betreuer aller Beteiligten aus, das heißt zum Beispiel im Falle
eines Grundstückskaufvertrages, berät er sowohl den Käufer als auch den Verkäufer. Das ist einer der
wesentlichsten Unterschiede zum Rechtsanwalt, der vorwiegend seine Aufgaben auf dem Gebiet der
streitigen Gerichtsbarkeit als Interessenvertreter seiner Partei wahrnimmt. Nach außen wird die öffentliche und unparteiische Funktion des Notars unter anderem durch sein
Dienstsiegel dokumentiert, mit dem er die von ihm ausgefertigten Urkunden kennzeichnet. |
Was macht ein Notar?
Die Aufgabe des Notars besteht nicht nur in der Beurkundung von Verträgen, sondern er betreut den Bürger
auch bei dem Abschluss von schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er hilft ihm bei der
Formulierung von schwierigen Vertragstexten mit dem Ziel einer klar und unzweideutigen gefassten Urkunde.
Desweiteren beglaubigt er die Echtheit einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung) sowie die Echtheit
eines Dokuments (beglaubigte Abschrift). Vor der Beurkundung muss der Notar den wirklichen Willen der
Beteiligten erforschen und gegebenenfalls auf Risiken und Gefahren des Vertragsabschlusses hinweisen. |
Wer wird Notar?
Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, die bevor sie von dem Ministerium der Justiz
berufen werden, eine mehrjährige Spezialausbildung durchlaufen haben. Als Notar wird nur berufen, wer die
erforderlichen Staatsprüfungen mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt hat und den Vorbereitungsdienst
als Notarassessor abgeleistet hat. Während dieser Ausbildung eignen sie sich nicht nur das fachliche
Wissen an, sondern lernen auch mit schwierigen sozialen und zwischenmenschlichen Problemen (z.B. bei
Scheidungsvereinbarungen) umzugehen. Der Notar ist durch das Gesetz verpflichtet sich ständig
fortzubilden. Zu diesem Zweck unterhält das deutsche Notariat eigene Fortbildungseinrichtungen. |
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