Familienrecht |
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1. Ehe und Partnerschaft
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1. Ehe und Partnerschaft
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten
Entscheidungen in Ihrem Leben. Sie sind bereit, mit Ihrem Partner die Zukunft gemeinsam zu gestalten. Für
den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Daneben finden sich in
zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Partnerschaften (Partnerschaften).
Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die Sie bedenken sollten, wie zum Beispiel:
Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Ihr Notar wird Ihnen als unparteiischer Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten können. Ihr Notar verhilft Ihnen zu einem maßgeschneiderten rechtlichen Kleid für Ihre persönliche Lebenssituation. |
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2. Ehe |
| Quelle: Rheinische Notarkammer | |
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wenden Sie sich an Ihren Notar.
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