Familienrecht |
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1. Ehe und Partnerschaft
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3. Der Güterstand
Der Güterstand regelt die Zuordnung des Vermögens während der Ehe und für den Fall der Scheidung.
Grundsätzlich leben Sie als Partner einer ehelichen Lebensgemeinschaft im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daneben gibt es die Güterstände der Gütertrennung und der
Gütergemeinschaft. Die Auswirkungen dieser Güterstände für die Zeit des Bestehens der Ehe, aber auch
für den Fall deren Scheiterns, erläutert Ihnen Ihr Notar und weist auf die Möglichkeiten einer Modifikation hin.
So kann beispielsweise der beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Falle des
Scheiterns der Ehe durchzuführende Zugewinnausgleich durch die Eheleute modifiziert werden (z.B.
Ausschluß des Zugewinns für Betriebsvermögen oder für Wertsteigerungen ererbten Vermögens). Möglich
ist auch ein gänzlicher Ausschluß. Nach gründlicher Belehrung durch den Notar können Sie den für ihre
individuellen Lebensumstände am besten geeigneten Güterstand wählen und einen auf Ihre Erfordernisse
speziell abgestimmten Ehevertrag schließen. Dabei spielen vor allem die Aufgabenverteilung zwischen Ihnen
und Ihrem Partner, Alter, Vermögen und persönliche Vorstellungen über die wirtschaftlichen Auswirkungen
der Eheschließung eine Rolle. Durch die zunehmende Anzahl von "internationalen Ehen" sind auch Fragen
des internationalen Rechts und der Rechtswahl ein zentraler Punkt der Beratung.
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4. Unterhalt |
| Quelle: Rheinische Notarkammer | |
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wenden Sie sich an Ihren Notar.
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