Familienrecht |
1. Ehe und Partnerschaft
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4. Der Unterhalt
Der Ehevertrag regelt aber nicht nur die Frage eines Zugewinnausgleichs. Er kann darüber hinaus auch
Bestimmungen für den Fall des Scheiterns der Ehe treffen und zwar insbesondere in Bezug auf Unterhaltsansprüche und die Versorgung der Eheleute im Alter. Das Gesetz sieht einen nachehelichen Unterhaltsanspruch zur Absicherung des Berechtigten unter verschiedenen Voraussetzungen vor (z.B.
Unterhalt wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, Unterhalt wegen Alters, Krankheit oder Not). Hiervon
können Sie im Ehevertrag individuell abweichen. So ist es möglich, die Voraussetzungen für das Entstehen
einer Unterhaltspflicht zu erweitern oder einzuschränken. Darüber hinaus kann auch die Höhe des
Unterhaltsanspruches begrenzt werden, also ein Höchstbetrag festgelegt werden, den der
Unterhaltsanspruch nicht übersteigen kann. Insoweit sind verschiedenste Alternativen denkbar. Aufgabe Ihres
Notars ist es, die für Sie passende Alternative herauszufinden.
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| 5. Versorgung im Alter |
| Quelle: Rheinische Notarkammer |
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