Familienrecht |
1. Ehe und Partnerschaft
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5. Versorgung im Alter
Das Gesetz sieht bei Scheidung der Ehe einen Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen
Rentenanwartschaften vor (Versorgungsausgleich). Dies ist vor allen Dingen sinnvoll, wenn ein Ehepartner
wegen Betreuung gemeinschaftlicher Kinder keine Möglichkeit hatte, selbst Rentenanwartschaften zu
erwerben. Das Gesetz unterscheidet hierbei aber nicht, ob der Ausgleichsberechtigte auch auf die
Rentenzahlungen angewiesen ist. So ist es unerheblich, ob der Ausgleichsberechtigte etwa selbst hohes
Vermögen hat oder über eine Lebensversicherung bereits abgesichert ist. Dies kann zu Ungerechtigkeiten
führen. Sie haben die Möglichkeit, bereits vor der Eheschließung Vereinbarungen hierüber zu treffen. Ihr
Notar weist Sie auf die Risiken einer solchen Vereinbarung hin und stellt Ihnen Alternativsicherungen vor.
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| 6. Scheidungsfolgevereinbarung |
| Quelle: Rheinische Notarkammer |
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