Immobilienrecht |
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1. Immobilienkauf
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Der Kauf einer Eigentumswohnung
Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Sie nicht nur das Eigentum an der Wohnung, sondern
gleichzeitig auch einen Anteil an dem gesamten Gebäude und an dem Grund und Boden, auf dem das Haus
steht. Das Eigentum an Grund und Boden und an dem Gebäude steht allen Wohnungseigentümern
gemeinsam zu. Im Alleineigentum der einzelnen Wohnungseigentümer stehen lediglich die Wohnung selbst
sowie ggf. dazugehörende Kellerräume, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze (sogenanntes
Sondereigentum).
Einzelnen Wohnungseigentümern können Sondernutzungsrechte eingeräumt sein. Darunter versteht man das Recht, bestimmte Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. Räume oder Teile des Gartens) alleine, d.h. unter Ausschluß aller anderen, zu nutzen. Das "Grundgesetz" der Wohnungseigentümer stellt die sogenannte Teilungserklärung dar. Darin befinden sich Regelungen insbesondere über die Verwaltung der Wohnungsanlage und die Verteilung der anfallenden Kosten. Sie sollten sich als Käufer diese Teilungserklärung vor der Beurkundung des Kaufvertrages aushändigen lassen. Die Kosten der Verwaltung und der Instandhaltung der Wohnanlage werden im Regelfall durch die Erhebung von Umlagen aufgebracht. Deshalb sollten Sie sich vor Vertragsschluß auch darüber informieren, wie hoch das monatlich zu zahlende Hausgeld ist, ob eine Instandhaltungsrücklage gebildet wurde, um die Kosten erforderlicher Reparaturen zu be-zahlen, und ob Rückstände bestehen. |
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4. Grundschuld und Hypothek |
| Quelle: Rheinische Notarkammer | |
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