Erbrecht

1. Erbe
1.1 Gesetzliche Erbfolge
1.2 Testament und Erbvertrag
1.3 Pflichtteil
1.4 Vermächtnis
1.5 Testamentsvollstreckung

2. Schenkung

1.4 Vermächtnis

Sollen bestimmte Personen nicht Erbe werden, sondern beispielsweise nur einzelne Gegenstände aus dem Nachlaß erhalten, so ordnet der Erblasser bezüglich dieser Gegenstände ein Vermächtnis an. Der vermachte Gegenstand geht nicht sofort mit dem Todes des Erblassers in das Eigentum des Bedachten über. Die Erben müssen aber dem Bedachten den Gegenstand herausgeben.



1.5 Testamentsvollstreckung
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Quelle: Rheinische Notarkammer

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