Erbrecht |
1. Erbe
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1.4 Vermächtnis
Sollen bestimmte Personen nicht Erbe werden, sondern beispielsweise nur einzelne Gegenstände aus
dem Nachlaß erhalten, so ordnet der Erblasser bezüglich dieser Gegenstände ein Vermächtnis an. Der
vermachte Gegenstand geht nicht sofort mit dem Todes des Erblassers in das Eigentum des
Bedachten über. Die Erben müssen aber dem Bedachten den Gegenstand herausgeben.
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| 1.5 Testamentsvollstreckung |
| Quelle: Rheinische Notarkammer |
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